Wohnsitz auf Malta kann steuerlich Vorteilhaft sein


Einkünfte die ausserhalb Malta’s erzielt werden aber nicht nach Malta transferiert werden, können über eine pauschale Einkommenssteuer auf Malta offiziell versteuert werden. Mindestvorgaben bezüglich Aufenthalt in Malta gibt es nicht. Entscheidend ist, das Sie in keinem anderen Land eine Steuerpflicht durch die 183 Tage- Regelung auslösen.


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