Muss ich bestimmte Richtlinien eine Malta Limited für Deutschland einhalten?

Zur Verhinderung der Steuerpflicht in Deutschland muß ausreichende Substanz im Sitzstaat (Malta) nachgewiesen werden. Ohne einen auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb (Adresse reicht nicht) und den Sitz der Geschäftsleitung droht die Hinzurechnungsbesteuerung, also die Versteuerung der Gesellschaftsgewinne auf Basis Ihres Einkommenssteuersatzes. Alternativ wird eine Betriebsstätte in Ihrem Wohnsitzstaat festgestellt. Als Rechtsfolge werden die Gewinne der Malta-Gesellschaft mit dem Körperschaftssteuersatz Ihres tatsächlichen Wohnortes belegt und Ihnen wird Steuerverkürzung vorgeworfen.
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