Jeder in Deutschland Steuerpflichtige muß seinem Finanzamt anzeigen, wenn er 10% oder mehr Anteile an einer Auslandsgesellschaft erwirbt. Dabei ist es natürlich egal, ob die Anteile durch einen Treuhänder oder direkt gehalten werden. Die Meldung muß innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb der Gesellschaftsanteile erfolgen. Die Nichtmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis zu €5,000 belegt. Es droht außerdem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Fragen über Muss ich meinem Finanzamt die Gründung einer Limited im Ausland mitteilen?